Bericht in der Neuen Osnabrücker Zeitung NOZ, Seite 20 – Rubrik Gut zu Wissen, vom 10. März 2008
Besser an Arztrezept halten
dpa FRANKFURT. Apotheker sollen nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie nur die vom Arzt verschriebenen Präparate gegen starke Schmerzen ausgeben und keine anderen, nur weil die billiger sind.
Das haben 2000 Experten in einer Resolution des Deutschen Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt gefordert. Sogenannte Opioide dürften „nicht einer Austauschpflicht durch den Apotheker infolge von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern unterliegen“, teilte die Gesellschaft mit.
„Jeder Austausch von Betäubungsmitteln erzeugt für den Patienten neue, vom Arzt zu begleitende Risiken“, heißt es in der Resolution. Selbst bei gleichem Wirkstoff bestünden für den Patienten spürbare Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Produkten.
Bislang muss der Apotheker ein Präparat abgeben, mit dessen Hersteller die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag geschlossen hat, vorausgesetzt, der Arzt schließt dies nicht ausdrücklich auf dem Rezept aus. Die Patienten bekommen dann ein Arzneimittel, das den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthält, aber billiger ist.