(Neue Osnabrücker Zeitung NOZ vom 21. Juni 2008, Seite 6 in Reise-Welt)
Wichtig: Bescheinigung vom Arzt
Wer auch auf einer Reise auf vom Arzt verschriebene Betäubungsmittel nicht verzichten kann, sollte sich dies beglaubigen lassen, um Probleme mit dem Zoll zu vermeiden. Grundsätzlich ist es Reisenden erlaubt, Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, „in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge“ als persönlichen Bedarf mit sich zu führen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens – beispielsweise die klassischen Urlaubsländer – sollten sich Reisende eine Bescheinigung vom Arzt geben lassen und dies außerdem durch die zu-ständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigen lassen, so die Bundesopiumstelle. Bei Reisen in alle übrigen Länder sei es in jedem Fall sinnvoll, den Arzt eine Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache, erstellen zu lassen, mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnungen und Dauer der Reise enthalten. ;
Infos und Formular für die Beglaubigung www.bfarm.de